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Allgemeine Geschäftsbedingungen von bor!sgloger

Boris Gloger
Schwarzwaldstrasse 139 | 76532 Baden-Baden | Germany
boris.gloger(at)borisgloger.com | www.borisgloger.com
P/T +49 7221 216886 | F +49 7221 216887 | M +49 151 54401261

UID: DE 197 932 188
Stadtsparkasse Baden-Baden
BlZ: 66250030 | KTO: 50119999
IBAN: DE79 6625 0030 0050 11 9999 | BIC: SOLADES1BAD

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Schulungen und Seminare (iF: „Training“ genannt) und sonstigen Leistungen, die von Boris Gloger  (iF: „bor!sgloger“ genannt), Baden-Baden angeboten und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch bor!sgloger nicht widersprochen wird.

2. Leistungen

  • 2.1. Offene Trainings
    In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Schulungsräume für die Dauer des Trainings, Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Trainingsbeschreibung, alle erforderlichen Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Pausengetränke sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen Veranstaltungen) und persönliches Teilnahmezertifikat. Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den Trainingsgebühren nicht enthalten.
  • 2.2. Firmentrainings und sonstige individuelle Seminare
    Die Firmentrainings und individuellen Seminare richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen bor!sgloger und dem Kunden.

3. Anmeldung/Vertragsabschluss bei Trainings

Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Trainingsteilnahme kommt erst mit Bestätigung der per Internet,  per Post, per Fax oder per E-Mail eingegangenen Buchungen des Kursteilnehmers durch bor!sgloger zustande.
Der anmeldende Kunde ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung bei bor!sgloger gebunden. Erhält der anmeldende Kunde bis dahin keine Bestätigung durch bor!sgloger per Post/Fax/E-Mail, so entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung.
Die Bestätigung durch bor!sgloger steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erreicht wird.

4. Stornierungen durch den Kunden

  • 4.1. Offene Trainings
    Bei Stornierungen, die spätestens 4 Kalenderwochen vor Seminarbeginn schriftlich bei bor!sgloger eingehen, berechnet bor!sgloger eine Stornogebühr in Höhe von 20 %. Bei Stornierungen des Kunden, die später, jedoch bis spätestens zwei Kalenderwochen vor Seminarbeginn schriftlich bei bor!sgloger eingehen, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Trainingsgebühr an. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.
    Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten.
  • 4.2. Umbuchungen
    Der Kunde darf jederzeit auf ein anderes verfügbares, dem stornierten Training gleichwertiges Training umbuchen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr. Die Fälligkeit für die Trainingsgebühr des ursprünglich gebuchten Trainings bleibt bestehen. Eventuell zuviel gezahlte Beträge werden erstattet.
  • 4.3. Ersatzteilnehmer
    Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

5. Preise/Zahlungsbedingungen

  • 5.1. Preise
    Es gilt der in den Trainingsunterlagen ausgewiesene Preis. Für Firmentrainings gelten die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 5.2. Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn.
  • 5.3. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang und in jedem Fall vor Beginn des Trainings zu begleichen. bor!sgloger behält sich vor, Kunden, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, von Trainings auszuschließen.

6. Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch bor!sgloger

  • 6.1. Traininginhalte
    bor!sgloger ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang zu modifizieren.
  • 6.2. Termin-/Ortsverschiebungen
    Sollte ein Training oder Workshop durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. bor!sgloger kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Selbstverständlich wird bor!sgloger – wo immer möglich – in solchen Fällen bestrebt sein, den Kunden durch geeignete Maßnahmen entgegen zukommen. bor!sgloger behält sich außerdem vor, ein Workshop/Training bei zu geringer Teilnehmeranzahl abzusagen. In diesem Fall können Sie zwischen der Teilnahme an einem anderen Workshop oder der Rückerstattung der vollen Gebühr wählen.

7. Schutzrechte

Die im Rahmen des Trainings übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Trainingteilnehmers bestimmt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Trainingsgebühr Eigentum von bor!sgloger.
Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller und Copyright Eigentümer. Es werden möglicherweise Foto/Filmaufnahmen im Training gemacht, die auch die Aktionen der Teilnehmer zeigen. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass diese Bilder/Filme gemacht werden und dass diese Bilder für kommerzielle Zwecke von bor!sgloger genutzt werden. Die Rechte an diesen Bilder liegen bei bor!sgloger.

8. Datenschutz

bor!sgloger speichert die von Ihnen bei einer Anmeldung angegebenen Informationen ausschließlich, um Ihre Trainingsteilnahme zu bearbeiten und  vor, während und nach dem Training mit Ihnen in Kontakt treten zu können.
Im Zuge der Meldung ihrer Trainingsteilnahme an die Scrum Alliance geben wir Ihre Emailadresse, sowie Ihren Vor- und Nachnahmen an die Scrum Alliance weiter. bor!sgloger stellt Ihre persönlichen Daten nicht weiteren Dritten zur Nutzung zur Verfügung.

9. Sonstiges

  • 9.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  • 9.2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder zukünftig werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • 9.3. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz der bor!sgloger in Baden-Baden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

gültig ab 28. September 2008

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